Für die THG-Quote berechtigt ist Ladestrom aus öffentlich zugänglichen Ladepunkten, die bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) registriert sind, einem unbestimmten Nutzerkreis zugänglich sind und eichrechtskonform abgerechnet werden können. Auch halb-öffentliche Ladepunkte z.B. in privaten Garagen, auf dem Betriebsgelände oder auf Parkplätzen von Einkaufszentren können von der THG-Quote profitieren, wenn sie die drei oben genannten Kriterien erfüllt sind.
Sowohl Strom aus AC- als auch DC Ladepunkten kann in THG-Quote gewandelt werden.
Ladevorgänge an privaten, nicht bei der Bundesnetzagentur gemeldeten Ladepunkten sind nicht berechtigt am THG-Quotensystem teilzunehmen. Anstelle der kWh genauen Wandlung der erfolgten Ladevorgänge erhalten e-Fahrzeughalter die an privaten Ladestationen laden die Möglichkeit über jährliche Pauschalwerte für E-Fahrzeuge am THG-Quotenhandel teilzunehmen.