chargepoint-logo

THG-Quotenhandel für Betreiber von Ladestationen

Sichern Sie sich jetzt eine Prämie für den Ladestrom aus Ihren Ladestationen!

Mit der Treibhausgasminderungsquote werden Mineralölunternehmen verpflichtet, ihre CO2-Emissionen zu verringern und können somit ihre Umweltbilanz verbessern. Als Ladestationsbetreiber können Sie die mit Ihrem Ladestrom von öffentlich zugänglichen Ladestationen verbundenen CO2-Einsparungen als THG-Quote an quotenverpflichtende Unternehmen verkaufen. Zum Erhalt der THG-Quote muss die abgegebene Menge in kWh beim Umweltbundesamt registriert und gebündelt vermarktet werden.

ChargePoint bietet Ihnen eine einfache und profitable Möglichkeit am Emissionshandelsystem teilzunehmen. Zudem wird ChargePoint einen Teil des Erlöses in Projekte für erneuerbare Energien investieren und seinen Kunden die Möglichkeit geben, dies ebenfalls zu tun.

So funktioniert der THG-Quotenhandel für Ihre Ladestationen

1. Registrierung

Melden Sie sich auf unserer ChargePoint THG-Plattform an und geben Sie Ihre persönlichen Daten ein.

2. Beauftragung & Abwicklung

Beauftragen Sie uns mit der Abwicklung und wir kümmern uns um die Ladedaten (den Stromverbrauch in kWh) aus Ihren öffentlich zugänglichen Ladestationen. Wir bündeln die Strommenge unserer Kunden und handeln diese beim Umweltbundesamt.

3. Prämie erhalten

Betreiber von Ladeinfrastruktur erhalten die Einnahmen aus dem THG-Quotenhandel pro Quartal zu einem vorher festgelegten Preis. ChargePoint investiert einen Teil der Erlöse in Projekte für erneuerbare Energien. 

Häufig gestellte Fragen

Welche Unterlagen sind für die THG-Quoten-Prämie nötig?
Um die Prämie für Ihre Ladestationen zu erhalten, müssen Sie uns als Kunde von ChargePoint nur mit der Abwicklung beauftragen. Den Rest erledigen wir.
Muss ich die THG-Quote jedes Jahr neu beantragen?
Nach Ihrem ersten Antrag werden Sie zu Beginn eines neuen Jahres darum gebeten, Ihr Einverständnis für eine erneute THG-Handelsperiode zu geben. Nach Ihrer Einwilligung werden wir uns um alles Weitere kümmern.
Ist eine Vermarkung von Ladesitzungen auch für zurückliegende Jahre möglich?
Sie können nur Ladesitzungen ab dem 1.1.2022 über uns vermarkten. Das THG-System wurde zum 1.1.2022 geändert. In zukünftigen Jahren ist es möglich rückwirkend bis zum 31. Januar für das jeweils vorangegangene Jahr kWh aus Ladesitzungen zu vermarkten.
Ist der Strom aus jeglicher Art von Ladestation für die THG-Prämie berechtigt?
Für die THG-Quote berechtigt ist Ladestrom aus öffentlich zugänglichen Ladepunkten, die bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) registriert sind, einem unbestimmten Nutzerkreis zugänglich sind und eichrechtskonform abgerechnet werden können. Auch halb-öffentliche Ladepunkte z.B. in privaten Garagen, auf dem Betriebsgelände oder auf Parkplätzen von Einkaufszentren können von der THG-Quote profitieren, wenn sie die drei oben genannten Kriterien erfüllt sind.
Sowohl Strom aus AC- als auch DC Ladepunkten kann in THG-Quote gewandelt werden.
Ladevorgänge an privaten, nicht bei der Bundesnetzagentur gemeldeten Ladepunkten sind nicht berechtigt am THG-Quotensystem teilzunehmen. Anstelle der kWh genauen Wandlung der erfolgten Ladevorgänge erhalten e-Fahrzeughalter die an privaten Ladestationen laden die Möglichkeit über jährliche Pauschalwerte für E-Fahrzeuge am THG-Quotenhandel teilzunehmen.
Wie oft und wie lange wird die THG-Quoten-Prämie ausgezahlt?
Die THG-Prämie für den Ladestrom von öffentliche zugänglichen Ladestationen wird einmal pro Quartal ausgezahlt. Laut aktueller Gesetzgebung ist das THG-Quotensystem bis 2030 beschlossen.
Wann und wie erhalte ich die Erlöse der THG-Quote meiner Ladepunkte?
Die Beantragung und der Verkauf der THG-Quoten aus Ladepunkten erfolgen regelmäßig. Sie erhalten Erlöse aus Ladepunkten ca. 4 bis 6 Wochen nach Quartalsende direkt auf Ihr Konto überwiesen. Voraussetzung der Auszahlung ist die Zuteilung des Zertifikats durch das Umweltbundesamt.
Sie haben Fragen oder wünschen eine individuell Beratung? Kontaktieren Sie uns gerne unter [email protected]