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THG-Quotenhandel für Halter von E-Bussen

Sichern Sie sich jetzt eine Prämie für Ihre E-Busse!

Mit der Treibhausgasminderungsquote werden Mineralölunternehmen verpflichtet, ihre CO2-Emissionen zu verringern und können somit ihre Umweltbilanz verbessern. E-Busse emittieren deutlich weniger CO2 als Verbrenner und stellen somit eine Minderung der Treibhausgase im Verkehrssektor dar. Die THG-Quoten von E-Bussen können als Pauschalwert sowie über die Menge des Ladestroms an Ladepunkten generiert werden. Somit sind Sie als Halter von vollelektrischen Fahrzeugen und Bussen im Besitz der THG-Quote.

ChargePoint bietet Ihnen gemeinsam mit ViriCiti  eine einfache und profitable Möglichkeit am Emissionshandelssystem teilzunehmen. Zudem wird ChargePoint einen Teil des Erlöses in Projekte für erneuerbare Energien investieren und seinen Kunden die Möglichkeit geben, dies ebenfalls zu tun.

So funktioniert der THG-Quotenhandel für Ihre E-Busse

1. Registrierung


Melden Sie sich auf unserer ChargePoint THG-Plattform an und geben Sie Ihre persönlichen Daten ein. Wichtig: Der Antragsteller muss rechtsverbindlich für Ihr Unternehmen unterschreiben. 

2. Beauftragung & Fahrzeugschein hochladen

Beauftragen Sie ChargePoint mit der Abwicklung und fügen Sie ein Foto oder einen Scan Ihrer Fahrzeugbescheinigung Teil I hinzu. 

3. Prämie erhalten


ChargePoint reicht Ihre Unterlagen gebündelt bei Umweltbundesamt ein, welche Ihre eingesparten Emissionen zertifiziert. Die Bescheinigung dieser Mengen handeln wir gebündelt und übertragen sie an quotenverpflichtende Unternehmen. Anschließend erhalten Sie den Erlös pro Fahrzeug jährlich.  ChargePoint investiert einen Teil der Erlöse in Projekte für erneuerbare Energien.

Häufig gestellte Fragen

Welche Unterlagen sind für die THG-Quoten-Prämie nötig?
Für die Beantragung der THG-Quoten-Prämie ist eine digitale Kopie (Scan oder Foto) der Fahrzeugbescheinigung Teil I erforderlich (Vorder- und Rückseite).
Muss ich die THG-Quote jedes Jahr neu beantragen?
Nach Ihrem ersten Antrag werden Sie zu Beginn eines neuen Jahres darum gebeten, Ihr Einverständnis für eine erneute THG-Quote zu geben. Nach Ihrer Einwilligung werden wir uns um alles Weitere kümmern.
Kann ich die THG-Quote auch noch für 2021 beantragen?
Nein. Die Vermarktung der THG-Quote durch Dienstleister ist lt. Gesetzgebung ab dem 1.1.2022 möglich. Eine rückwirkende Beantragung und Auszahlung für das vergangene Jahr ist nicht möglich.
Muss das Fahrzeug das ganze Jahr auf mich zugelassen sein?
Nein. Sie können E-Fahrzeuge, die im Jahr 2022 mindestens einen Tag auf sie zugelassen sind, zum Quotenverkauf anmelden.
Was passiert, wenn das Fahrzeug im Laufe des Jahres verkauft wird?
Der Pauschalwert für E-Fahrzeuge kann über die Zulassungsbescheinigung nur einmal im Jahr für ein Fahrzeug eingereicht werden. Die erste Person, die eine Zulassungsbescheinigung einreicht erhält den Pauschalwert für das gesamte Jahr.
Welche Fahrzeugtypen kommen für die THG-Quote in Frage?
Alle rein batterieelektrischen Elektrofahrzeugen können für die THG-Quote registriert werden. Dies gilt sowohl für private als auch geschäftliche E-PKW (M1), sowie für Elektrotransporter (N1, N2) und E-Busse (M3).
Hybrid-Fahrzeuge und Wasserstoff-Fahrzeuge sind für die Prämie nicht berechtigt.
Sind Leasing-Fahrzeuge auch THG-Quoten-berechtigt?
Ja, Sie können Ihre Leasing-Fahrzeuge bei uns anmelden, wenn Sie im Fahrzeugschein als Fahrzeughalter/in eingetragen sind.
Ist eine Wallbox oder eine Ladestation gebraucht, um für die THG-Prämie berechtigt zu sein?
Nein, die Zulassungsbescheinigung Ihres Elektrofahrzeugs reicht als Nachweis aus. Es ist egal, wie, wo oder mit welchem Strom Sie Ihr Auto laden.
Wie oft und wie lange wird die THG-Quoten-Prämie ausgezahlt?
Die THG-Prämie für ein Elektrofahrzeug wird einmal pro Jahr ausgezahlt bzw. zugewiesen. Für eine erneute Ausschüttung einer THG-Prämie im Folgejahr erhalten Sie von uns rechtzeitig eine Information.
Sie haben Fragen oder wünschen eine individuell Beratung? Kontaktieren Sie uns gerne unter [email protected]