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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Für Ladevorgänge an einer mit be.ENERGISED bewirtschafteten Ladestation gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“). be.ENERGISED ist eine Marke der ChargePoint Austria GmbH (nachfolgend „ChargePoint“). Bei Durchführung eines Ladevorgangs kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und ChargePoint gemäß den Bestimmungen dieser AGB zustande. Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, sofern nicht in einzelnen Klauseln eine ausdrückliche Differenzierung vorgenommen wird. Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen erkennt ChargePoint nicht an und widerspricht diesen hiermit. Hiervon unberührt bleiben allfällige am Standort der Ladestation geltende, zusätzliche Vorschriften des Ladestationsbetreibers, Liegenschaftseigentümers, Parkraumbewirtschafters oder sonstiger Dritter, für deren Einhaltung Sie allein verantwortlich sind.

Informationen zu Ihrem Vertragspartner

ChargePoint Austria GmbH
Salzburger Straße 26
5550 Radstadt, Österreich
E-Mail: [email protected]
Kontaktformular: https://customer.chargepoint.com/beenergisedsupportcenter/s
Geschäftsführer: Eric Batill und Mansi Jimit Khetani
Firmenbuchnummer: FN 399512 v
Registergericht: Landesgericht Salzburg
Umsatzsteuer-Identnummer: ATU68066335
Unternehmensgegenstand: IT-Dienstleistungen
Aufsichtsbehörde: Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau
Kammerzugehörigkeit: Wirtschaftskammer Salzburg, Fachgruppe Unternehmensberatung und Informationstechnologie

Begriffsbestimmungen

be.ENERGISED ist die von ChargePoint entwickelte und betriebene Software zum Betrieb und zur Abrechnung von Ladestationen bzw. Ladevorgängen. be.ENERGISED ist eine eingetragene Marke von ChargePoint.
be.ENERGISED Onboarding Website ist die Internet-Seite, über die Sie sich für die Nutzung des Dienstes Employee.CHARGING (Mitarbeiterladen) registrieren können.
EVSE-ID (Electric Vehicle Supply Equipment Identifier) ist eine eindeutige alpha-numerische Kennung eines Ladepunktes einer Ladestation.
Ladestation ist die Gesamtheit einer technischen Einrichtung (Hard- und Software) zum Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge mit elektrischer Energie. Eine Ladestation verfügt über einen oder mehrere Ladepunkte zum Anschluss eines elektrisch betriebenen Fahrzeuges zum Zwecke des Aufladens der Batterien.
Ladevorgang ist der gesamte Prozess des Aufladens eines elektrisch betriebenen Fahrzeuges an einem technisch dafür geeigneten Ladepunkt einer Ladestation, der sich aus verschiedenen Ereignissen zusammensetzt. Ein Ladevorgang wird insbesondere durch einen Start- und Endzeitpunkt sowie durch einen Zähler-Start- und -Endwert definiert. Die durch die Ladestation ermittelte Start- und Endzeit sowie die korrespondierenden Zählerstände und die für die Zuordnung und Abrechnung relevanten Daten werden von der Ladestation an ChargePoint übermittelt und von ChargePoint zum Zweck der Abrechnung verarbeitet.
Höhere Gewalt ist ein Ereignis, das außerhalb der zumutbaren Kontrolle von ChargePoint liegt und das die Erfüllung der Pflichten von ChargePoint gemäß dieser AGB hindert, insbesondere Naturkatastrohen, extreme Wetterbedingungen, Überschwemmungen, Blitzschlag, Explosionen, Feuer, Seuchen, Pandemien, Aufruhr, Krieg und militärische Operationen, nationale oder lokale Notsituationen, Handlungen oder Fahrlässigkeit der Regierung, Import-, Export- oder Transitverbote, wirtschaftliche Streitigkeiten jeglicher Art, Streiks oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, Einstürze, Störungen von Verkehrs- oder Stromnetzen, das reduzierte oder Nicht-Funktionieren von Netzen, Systemen oder Geräten Dritter sowie jede Fahrlässigkeit einer Person oder Einrichtung, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von ChargePoint steht.
Mobile Applikation ist die von ChargePoint über den jeweiligen App-Store bereitgestellte Applikation zur Durchführung und bargeldlosen Bezahlung eines Ladevorgangs an einer mit be.ENERGISED bewirtschafteten oder über Roaming angebundenen Ladestation. Über diese Applikation werden Ihnen der am jeweiligen Ladepunkt geltende Tarif sowie ein Link zu diesen AGB inklusive Datenschutzmitteilung angezeigt und Sie können einen Ladevorgang bezahlen und starten, so wie unter Punkt 5) dieser AGB beschrieben.
Roaming bezeichnet die Durchführung eines Ladevorgangs an Ladestationen dritter Ladestationsbetreiber, mit denen ChargePoint eine Roaming-Vereinbarung geschlossen hat.
Unternehmer ist, wer einen Ladevorgang zum Aufladen eines Fahrzeuges durchführt, welches für unternehmerische Zwecke genutzt wird.
Verbraucher ist, wer einen Ladvorgang zum Aufladen eines Fahrzeuges durchführt, welches für private Zwecke genutzt wird.

Vertragsgegenstand

Bei Durchführung eines Ladevorgangs an einer mit be.ENERGISED bewirtschafteten oder über Roaming angebundenen Ladestation kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und ChargePoint gemäß den Bestimmungen dieser AGB zustande. Sie erhalten daher nach Abschluss des Ladevorgangs, in der Regel monatlich im Nachhinein, eine Rechnung über den Ladevorgang ausschließlich von ChargePoint.
Gegenstand dieses Vertrages ist die Durchführung, bargeldlose Bezahlung und elektronische Abrechnung von Ladevorgängen an einer mit be.ENERGISED bewirtschafteten oder über Roaming angebundenen Ladestation einschließlich der umsatzsteuerlichen Lieferung der geladenen Elektrizität.
Festgehalten wird, dass es sich bei diesem Vertrag um ein jederzeit kündbares Dauerschuldverhältnis handelt. Das heißt, Sie schließen zwar durch die Registrierung einen auf Dauer angelegten Vertrag mit ChargePoint ab, können diesen jedoch jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne die Einhaltung von Fristen kündigen. Sie verpflichten sich insbesondere nicht zur Abnahme bestimmter Mindestmengen. Sie sind gegenüber ChargePoint ausschließlich zur vollständigen Bezahlung der von Ihnen durchgeführten Ladevorgänge gemäß den Bestimmungen dieser AGB verpflichtet.
Nicht Gegenstand dieses Vertrages sind allfällige am Standort der Ladestation anfallende, zusätzliche Gebühren oder von Ihnen im Zuge der Durchführung des Ladevorgangs tatsächlich konsumierte Zusatz-, Neben- oder sonstige Leistungen Dritter. Siehe hierzu auch unter Punkt 7) dieser AGB.

Registrierung zum Dienst Employee.CHARGING

Um den Dienst Employee.CHARGING nutzen zu können, müssen Sie von Ihrem Arbeitgeber dafür freigeschaltet werden. Sie erhalten hierzu von Ihrem Arbeitgeber einen Link zu der be.ENERGISED Onboarding Website zugesendet.
Der Dienst Employee.CHARGING steht grundsätzlich in zwei verschiedenen Varianten zur Verfügung. Ihr Arbeitgeber kann Sie entweder für die Nutzung des Dienstes in der Variante „Workplace“ oder „Europe Basic“ freischalten. In der ersten Variante ist das Laden ausschließlich an Standorten Ihres Arbeitgebers möglich. In der zweiten Variante erhalten Sie Zugriff auch auf das europaweite Roaming-Netzwerk von ChargePoint, um Ihr e-Fahrzeug auch an Standorten Dritter aufladen zu können.
Durch Anklicken des Registrierungs-Links gelangen Sie zu der be.ENERGISED Onboarding Website in der jeweiligen Variante. Nach Eingabe aller Pflichtfelder und Zustimmung zu diesen AGB inklusive der Datenschutzmitteilung klicken Sie auf den Button „Register now“. Sie bekommen daraufhin eine Bestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zugesandt, in welcher auch ein Link zum Download der Mobilen Applikation enthalten ist.
Um Ihre Registrierung abzuschließen, müssen Sie auf der nächsten Seite der be.ENERGISED Onboarding Website ein Zahlungsmedium auswählen und diese Auswahl bestätigen. Sie bekommen daraufhin eine zweite E-Mail mit der Mitteilung, dass Ihr Zahlungsmedium erfolgreich hinzugefügt wurde. Zur Überprüfung der Gültigkeit des von Ihnen angegebenen Zahlungsmediums wird eine Abbuchung im Betrag von EUR 1,00 durchgeführt. Dieser Betrag wird Ihnen im Nachgang bzw. spätestens im Zuge der nächstfolgenden Abrechnung wieder gutgeschrieben. Der Registrierungsvorgang ist hiermit abgeschlossen.

Durchführung von Ladevorgängen

Über den im Rahmen des Registrierungsvorgangs zugesendeten Link, können Sie sich die Mobile Applikation zur Durchführung und bargeldlosen Bezahlung von Ladevorgängen kostenfrei auf Ihr Endgerät herunterladen. Über die Mobile Applikation können Sie Ladevorgänge starten, indem Sie den jeweiligen Ladepunkt über die integrierte Map auswählen oder indem Sie einen an der Ladestation angebrachten QR-Code mittels der Mobilen Applikation scannen.

  • Schließen Sie Ihr Fahrzeug an den gewünschten Ladeanschluss an.
  • Nach Auswahl des gewünschten Ladeanschlusses über die integrierte Map bzw. über Scannen des QR-Codes können Sie diesen mit Klick auf den jeweiligen Ladeanschluss bestätigen.
  • Nach Auswahl des Identifikationsmediums „Employee.CHARGING“ und Klick auf den Button „weiter“ werden die Tarifinformation angezeigt, die für den Ladevorgang zur Anwendung kommen. Durch Klicken auf den Button „OK“ bestätigen Sie die Tarifauswahl und der Ladevorgang wird kostenpflichtig gestartet.

Durch Klicken auf Stopp bzw. durch Trennen des Autos vom Ladepunkt endet der Ladevorgang automatisch.

Angebot und Annahme

Die durch ChargePoint über die Mobile Applikation bereitgestellten Informationen stellen noch kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern Sie geben durch Klicken auf die Schaltfläche „Ladevorgang Starten“ ihrerseits ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Die Annahme durch ChargePoint erfolgt konkludent durch den Start des Ladevorgangs, wodurch der Vertrag zwischen Ihnen und ChargePoint zustande kommt.

Tarife und Zusatzkosten

In der Mobilen Applikation werden Ihnen die geltenden Tarifinformationen für den jeweiligen Ladevorgang angezeigt. Allenfalls von Ihrem Arbeitgeber erhobene Grundgebühren für die Nutzung des Dienstes Employee.CHARGING werden Ihnen im Zuge der Registrierung auf der be.ENERGISED Onboarding Website angezeigt. Darüber hinaus fallen für die Registrierung und Nutzung des Dienstes Employee.CHARGING neben den reinen Ladevorgangskosten keine weiteren Kosten gegenüber ChargePoint oder Ihrem Arbeitgeber an.
Der in der Mobilen Applikation angezeigte Tarif kann entweder aus einem Preis pro Kilowattstunde (kWh), aus einem Preis pro Minute bzw. pro definierter Zeitspanne, aus einem Pauschalpreis pro Ladevorgang oder aus einer Kombination daraus bestehen. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich alle Preise stets inklusive der am Standort der Ladestation geltenden Umsatzsteuer und in der am Standort der Ladestation geltenden Landeswährung.
Festgehalten wird, dass im Fall eines Tarifes, der (zumindest teilweise) aus einem Preis pro kWh oder aus einem Preis pro Minute besteht, die tatsächlichen Gesamtkosten des Ladevorgangs nicht im Voraus berechnet und angezeigt werden können, da diese von der tatsächlich geladenen Energiemenge bzw. von der tatsächlichen Dauer des Ladevorgangs abhängen. Durch Zustimmung zu diesen AGB erklären Sie sich hiermit ausdrücklich einverstanden.
Festgehalten wird weiters, dass allfällige am Standort der Ladestation anfallende zusätzliche Gebühren oder Entgelte für von Ihnen im Zuge der Durchführung des Ladevorgangs tatsächlich konsumierte Zusatz-, Neben- oder sonstige Leistungen Dritter nicht in dem auf der Mobilen Applikation angezeigten Tarif enthalten sind. Etwaige Zusatzkosten können insbesondere für die Internetnutzung im Zusammenhang mit dem Zugriff auf die Mobile Applikation gegenüber Ihrem Mobilfunkanbieter sowie für das Parken Ihres Fahrzeuges während des Ladevorgangs gegenüber Liegenschaftseigentümern oder Parkraumbewirtschaftern am Standort der Ladestation anfallen. ChargePoint hat auf das Entstehen und die Höhe derartiger Zusatzkosten keinen Einfluss. Sie sind ausschließlich selbst dafür verantwortlich, sich über allfällige Zusatzkosten zu informieren und diese an die jeweils vorschreibenden Stellen zu zahlen. Durch Zustimmung zu diesen AGB erklären Sie sich hiermit ausdrücklich einverstanden.

Zahlungsanbieter und Zahlungsabwicklung

Es werden ausschließlich die auf der be.ENERGISED Onboarding Website zur Auswahl stehenden Zahlungsanbieter bzw. bargeldlosen Zahlungsmittel akzeptiert. Im Zusammenhang mit der Zahlungsabwicklung können allfällige zusätzliche Bedingungen Ihres Zahlungsanbieters zur Anwendung gelangen, auf die ChargePoint keinen Einfluss hat. Sie sind dafür verantwortlich, dass das von Ihnen angegebene Zahlungsmittel gültig und nicht gesperrt ist und über eine hinreichende Deckung verfügt.

Abrechnung, Bezahlung, Zahlungsverzug und Reklamationen

Alle innerhalb eines Monats durchgeführten Ladevorgänge werden Ihnen in der Regel monatlich im Nachhinein durch ChargePoint in Rechnung gestellt. Rechnungen werden ausschließlich elektronisch an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Es gilt daher die widerlegliche Vermutung, dass das Rechnungsdatum dem Datum der Zustellung entspricht. Durch Zustimmung zu diesen AGB erklären Sie sich hiermit ausdrücklich einverstanden.
Ladevorgänge in der Dauer von weniger als zwei (2) Minuten oder über weniger als 0,1 kWh gelten als fehlerhaft und werden daher nicht verrechnet.
Sie sind gegenüber ChargePoint zur vollständigen Bezahlung der von Ihnen durchgeführten Ladevorgänge gemäß den Bestimmungen dieser AGB verpflichtet. Sollte Ihr Zahlungsmittel ungültig oder gesperrt sein oder eine Unterdeckung aufweisen oder sollten Sie oder Ihr Zahlungsanbieter einen Bezahlvorgang im Nachhinein stornieren, so steht ChargePoint ein Ausgleichsanspruch auf Zahlung der tatsächlichen Gesamtkosten des Ladevorgangs laut Rechnung zuzüglich tatsächlich angefallener Bankspesen zu. Das Rechnungsdatum entspricht in diesen Fällen dem Fälligkeitsdatum und ChargePoint ist daher berechtigt, Ihnen Verzugszinsen von 4% p.a. ab Rechnungsdatum zu verrechnen.
Wenn Sie Unternehmer sind, haben Sie Mängel in der Abrechnung bei sonstigem Anspruchsverlust binnen angemessener Frist, längstens jedoch binnen vierzehn (14) Kalendertagen ab Rechnungsdatum, schriftlich gegenüber ChargePoint zu rügen (§ 377 UGB).
Sofern die Ladestation dies unterstützt, können Sie über den Link https://ladevorgang.download/ unter Angabe der Rechnungsnummer und des Ladevorgangsdatums die signierten Messdaten zu Ihrem Ladevorgang abrufen, um diese in der Folge z.B. mit Hilfe einer Transparenzsoftware auf ihre Korrektheit überprüfen zu können.

Ihre sonstigen Pflichten

Sie sind verpflichtet, alle Angaben auf der be.ENERGISED Onboarding Website sowie in der Mobilen Applikation wahrheitsgemäß und vollständig zu machen und nehmen zur Kenntnis, dass die von Ihnen gemachten Angaben nach Abschluss des Ladevorgangs von ChargePoint auf der Rechnung nicht mehr korrigiert werden können. Sollten die von Ihnen gemachten Angaben falsch oder unvollständig sein, können wir Ihnen unter Umständen die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen und die Rechnung für den von Ihnen durchgeführten Ladevorgang nicht übermitteln. In diesen Fällen verzichten Sie ausdrücklich auf die nachvertragliche Zurverfügungstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Informationen auf einem dauerhaften Datenträger sowie auf die Übermittlung der Rechnung für den von Ihnen durchgeführten Ladevorgang. Ihre Verpflichtung zur vollständigen Bezahlung der von Ihnen durchgeführten Ladevorgänge gemäß den Bestimmungen dieser AGB bleibt hiervon unberührt.
Es obliegt Ihrer alleinigen Verantwortung, für jeden Ladevorgang eine Ladestation bzw. einen Ladepunkt mit dem für Ihr Fahrzeug passenden Steckerformat zu wählen. Nicht alle Ladestationen bzw. Ladepunkte sind mit allen Fahrzeugen kompatibel.
Eine defekte oder offensichtlich beschädigte Ladestation darf nicht verwendet werden. Dies kann zu Schäden an Ihrem Fahrzeug oder zu Personenschäden führen. Dasselbe gilt, wenn die Ladestation eine Fehlermeldung anzeigt. Beschädigungen oder Fehlermeldungen sind dem Ladestationsbetreiber oder seinem allenfalls anwesenden Personal umgehend anzuzeigen.
Ladestationen sind stets sorgfältig und schonend sowie gemäß den allenfalls am Standort der Ladestation zur Verfügung gestellten Bedienungshinweisen oder gemäß den Anweisungen des allenfalls anwesenden Personals des Ladestationsbetreibers zu verwenden und jede Beschädigung, insbesondere durch unsachgemäße Bedienung oder Verwendung inkompatibler Steckerformate, ist zu vermeiden.
Sie sind weiters verpflichtet, sich über allfällige am Standort der Ladestation geltende, zusätzliche Vorschriften, insbesondere Bedienungshinweise, Straßenverkehrs- und Parkordnungen sowie Haus- oder Garagenordnungen, zu informieren und diese einzuhalten.
Vorbehaltlich allfälliger am Standort der Ladestation geltender, anderslautender Vorschriften haben Sie nach Abschluss des Ladevorgangs Ihr Auto umgehend von der Ladestation zu entfernen, um die dazugehörige Parkfläche für Dritte wieder freizugeben.

Gewährleistungs- und Haftungsbeschränkungen

ChargePoint übernimmt keine Gewähr und haftet nicht für die jederzeitige und ununterbrochene Verfügbarkeit oder Funktionstüchtigkeit einzelner Ladestationen. Dies gilt insbesondere für die Durchführung notwendiger Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten sowie für außerhalb der Sphäre oder Kontrolle von ChargePoint liegende Störungen, Ausfälle oder Schäden der Ladestation oder der Netze, Behinderungen der Zufahrt zur Ladestation oder Ereignisse Höherer Gewalt.
ChargePoint stellt sicher, dass Ihr Fahrzeug mit größtmöglicher Ladeleistung, jedoch im Einklang mit der aktuellen Netzauslastung, Netzkapazität und sicherheitsrelevanten Parametern geladen wird. Die maximal zur Verfügung stehende Ladeleistung wird in der Regel an der Ladestation angezeigt oder ausgewiesen.
ChargePoint übernimmt jedoch keine Gewähr und haftet nicht für eine bestimmte Ladeleistung einzelner Ladestationen bzw. einzelner Ladepunkte. Insbesondere bei gleichzeitiger Verwendung mehrerer Ladepunkte einer Ladestation durch mehrere Fahrzeuge kann es aus technischen Gründen zu einer Reduktion der Ladeleistung des einzelnen Ladepunktes kommen. Zudem ist ChargePoint berechtigt, die Ladeleistung einzelner Ladestationen bzw. einzelner Ladepunkte entsprechend der aktuell zur Verfügung stehenden Gesamtleistung des Netzanschlusses anzupassen oder gänzlich auszusetzen.
Vorbehaltlich des Vorstehenden gelten gegenüber Verbrauchern die allgemeinen gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen in Bezug auf die korrekte Abrechnung des Ladevorgangs. Gegenüber Unternehmern gilt die Obliegenheit zur Erstattung einer schriftlichen Mängelrüge binnen angemessener Frist (§ 377 UGB).
Im Übrigen ist die Haftung von ChargePoint für Schäden resultierend aus leichtem Verschulden sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern ausgeschlossen. Gegenüber Unternehmern ist darüber hinaus die Haftung von ChargePoint resultierend aus grobem Verschulden auf den direkten Schaden begrenzt, sodass für indirekte Schäden, Mangelfolgeschäden, reine Vermögensschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Umsatz, Firmenwert oder unterbliebene Einsparungen, nicht gehaftet wird. Die vorstehend genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden. Überdies gelten gegenüber Verbrauchern die vorstehend genannten Haftungsbeschränkungen nicht für Schäden resultierend aus einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Schadenersatzansprüche von Unternehmern verjähren binnen eines (1) Jahres ab Kenntnis von Schaden und Schädiger; die Beweislast für das Vorliegen eines Schadens sowie für Verschulden trifft stets den Unternehmer.
Soweit die Haftung von ChargePoint nach den vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für deren Geschäftsführer, leitende Angestellte, (freie) Dienstnehmer, Vertreter und sonstige Erfüllungsgehilfen.

Widerrufsrecht von Verbrauchern

Wenn Sie Verbraucher sind, haben Sie das Recht, von Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen binnen vierzehn (14) Kalendertagen ab dem Datum des Vertragsschlusses ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Zur Ausübung Ihres Widerrufsrechts müssen Sie ChargePoint Ihren Entschluss, den mit ChargePoint geschlossenen Vertrag zu widerrufen, mittels einer eindeutigen Erklärung mitteilen. Hierfür können Sie das in Beilage A dieser AGB enthaltene Widerrufsformular verwenden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Wenn Sie den Vertrag widerrufen, hat Ihnen ChargePoint alle bereits von Ihnen erhaltenen Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag, an dem die Erklärung Ihres Widerrufs bei ChargePoint eingelangt ist, zurückzuzahlen, wobei ChargePoint für die Rückzahlung dasselbe Zahlungsmittel verwendet, dessen Sie sich für die Zahlungsabwicklung bedient haben. Es gelten jedoch die nachfolgend genannten Ausnahmen:

  • Gilt der Ladevorgang nach dem Recht des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, als Dienstleistung oder als nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge zum Verkauf angebotene Lieferung von Elektrizität, dann erklären Sie durch das Setzen des entsprechenden Häkchens auf der Mobilen Applikation Ihr ausdrückliches Verlangen, dass ChargePoint bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnen soll, und bestätigen, dass Ihnen für die von Ihnen tatsächlich konsumierten Leistungen (Durchführung des Ladevorgangs einschließlich der Lieferung von Elektrizität bis zum erfolgreichen Abschluss des Ladevorgangs) kein Widerrufsrecht zusteht und ChargePoint Anspruch auf Bezahlung der Ihnen tatsächlich erbrachten Leistung hat (Artikel 14 Abs. 3 Richtlinie 2011/83/EU).
  • Gilt der Ladevorgang nach dem Recht des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, als Dienstleistung, steht Ihnen darüber hinaus kein Rücktrittsrecht zu, wenn ChargePoint aufgrund Ihres ausdrücklichen Verlangens gemäß vorstehendem Absatz noch vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung begonnen und diese vollständig erbracht hat, das heißt nach erfolgreichem Abschluss des Ladevorgangs (Artikel 16 lit. a Richtlinie 2011/83/EU).
  • Gilt der Ladevorgang nach dem Recht des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, als in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge zum Verkauf angebotene Lieferung von Elektrizität (Ware), steht Ihnen kein Rücktrittsrecht zu (Artikel 2 Z. 3 und Artikel 16 lit. f Richtlinie 2011/83/EU).

Online-Streitbeilegung für Verbraucher

Wenn Sie Verbraucher sind, haben Sie die Möglichkeit, Beschwerden an die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission zu richten. Diese ist unter nachfolgendem Link abrufbar: https://ec.europa.eu/odr. Die Online-Streitbeilegungsplattform kann genutzt werden, um allfällige Streitigkeiten aus einem mit ChargePoint geschlossenen Vertrag außergerichtlich beizulegen. ChargePoint ist zu einer Teilnahme an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren nicht verpflichtet.
Sie können Ihre Anregungen oder Beschwerden auch direkt an ChargePoint richten. Senden Sie hierzu eine E-Mail an [email protected] oder kontaktieren Sie ChargePoint unter Verwendung des unter https://customer.chargepoint.com/beenergisedsupportcenter/s bereitgestellten Kontaktformulars.

Datenschutz

ChargePoint verarbeitet die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten (E-Mail-Adresse und allfällige weitere von Ihnen gemachte Angaben) ausschließlich zum Zweck der Anbahnung und Erfüllung dieses Vertrages, das heißt zur Registrierung zum Dienst Employee.CHARGING sowie zur Durchführung und Abwicklung der bargeldlosen Bezahlung und elektronischen Abrechnung von Ladevorgängen an einer mit be.ENERGISED bewirtschafteten Ladestation. ChargePoint wird Ihre personenbezogenen Daten nicht zu anderen als den genannten Zwecken verwenden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch ChargePoint erfolgt auf der Grundlage der jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere gemäß DSGVO .
Die detaillierten datenschutzrechtlichen Informationen (Datenschutzmitteilung) gemäß Artikel 13 ff. DSGVO finden Sie in der Datenschutzmitteilung zur Nutzung unserer Mobilen Applikation (Beilage B).

Anwendbares Recht

Diese AGB unterliegen österreichischem materiellem Recht unter Ausschluss aller Verweisungsnormen sowie von UN-Kaufrecht. Wenn Sie Verbraucher sind, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, eingeschränkt werden.

Gerichtsstand

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesen AGB ist das dem Streitwert nach zuständige Gericht am Sitz von ChargePoint. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Mitteilungen

Mitteilungen müssen Sie entweder schriftlich an die in Punkt 2) dieser AGB genannte Adresse richten oder unter Verwendung des unter https://customer.chargepoint.com/beenergisedsupportcenter/s bereitgestellten Kontaktformulars einreichen. Schriftliche Mitteilungen gelten als fristgerecht abgesandt, wenn diese vor Ablauf der jeweiligen Frist zur Post gegeben werden (Datum des Poststempels); für über das Kontaktformular eingereichte Mitteilungen gilt der Zeitpunkt des Absendens des Kontaktformulars.

Zurverfügungstellung und Änderungen dieser AGB

Auf der be.ENERGISED Onboarding Website sowie in der Mobilen Applikation ist die jeweils aktuelle Version dieser AGB hinterlegt.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gegenüber Unternehmern gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine solche als vereinbart, die dieser Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen Gehalt am nächsten kommt. Gegenüber Verbrauchern gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung die gesetzliche Regelung.

 

Stand: 03.2025


Beilage A

Beilage B


1 Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG, ABl L 119, 04.05.2016, S 1, zuletzt berichtigt durch ABl L 127, 23.05.2018, S 2 (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO).