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Achtung! Bitte beachten Sie, dass dieser Dienst nicht dazu gedacht ist, Ihr Fahrzeug gewerblich aufzuladen. Daher werden Sie bei der Abrechnung wie ein Verbraucher behandelt und erhalten anschließend auch eine Rechnung mit Mehrwertsteuer!

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Für Ladevorgänge an einer mit be.ENERGISED bewirtschafteten Ladestation gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“). be.ENERGISED ist eine Marke der ChargePoint Austria GmbH (nachfolgend „ChargePoint“). Bei Durchführung eines Ladevorgangs kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und ChargePoint gemäß den Bestimmungen dieser AGB zustande. Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen erkennt ChargePoint nicht an und widerspricht diesen hiermit. Hiervon unberührt bleiben allfällige am Standort der Ladestation geltende, zusätzliche Vorschriften des Ladestationsbetreibers, Liegenschaftseigentümers, Parkraumbewirtschafters oder sonstiger Dritter, für deren Einhaltung Sie allein verantwortlich sind.

Informationen zu Ihrem Vertragspartner

ChargePoint Austria GmbH
Salzburger Straße 26
5550 Radstadt, Österreich
E-Mail: [email protected]
Kontaktformular: https://support.has-to-be.com/hc/de/requests/new
Geschäftsführer: Henrik Gerdes und Rebecca Maricela Chavez
Firmenbuchnummer: FN 399512 v
Registergericht: Landesgericht Salzburg
Umsatzsteuer-Identnummer: ATU68066335
Unternehmensgegenstand: IT-Dienstleistungen
Aufsichtsbehörde: Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau
Kammerzugehörigkeit: Wirtschaftskammer Salzburg, Fachgruppe
Unternehmensberatung und Informationstechnologie

Begriffsbestimmungen

be.ENERGISED ist die von ChargePoint entwickelte und betriebene Software zum Betrieb und zur Abrechnung von Ladestationen bzw. Ladevorgängen. be.ENERGISED ist eine eingetragene Marke von ChargePoint.
EVSE-ID (Electric Vehicle Supply Equipment Identifier) ist eine eindeutige alpha-numerische Kennung eines Ladepunktes einer Ladestation.
Ladestation ist die Gesamtheit einer technischen Einrichtung (Hard- und Software) zum Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge mit elektrischer Energie. Eine Ladestation verfügt über einen oder mehrere Ladepunkte zum Anschluss eines elektrisch betriebenen Fahrzeuges zum Zwecke des Aufladens der Batterien.
Ladevorgang ist der gesamte Prozess des Aufladens eines elektrisch betriebenen Fahrzeuges an einem technisch dafür geeigneten Ladepunkt einer Ladestation, der sich aus verschiedenen Ereignissen zusammensetzt. Ein Ladevorgang wird insbesondere durch einen Start- und Endzeitpunkt sowie durch einen Zähler-Start- und -Endwert definiert. Die durch die Ladestation ermittelte Start- und Endzeit sowie die korrespondierenden Zählerstände und die für die Zuordnung und Abrechnung relevanten Daten werden von der Ladestation an ChargePoint übermittelt und von ChargePoint zum Zweck der Abrechnung verarbeitet.
Höhere Gewalt ist ein Ereignis, das außerhalb der zumutbaren Kontrolle von ChargePoint liegt und das die Erfüllung der Pflichten von ChargePoint gemäß dieser AGB hindert, insbesondere Naturkatastrohen, extreme Wetterbedingungen, Überschwemmungen, Blitzschlag, Explosionen, Feuer, Seuchen, Pandemien, Aufruhr, Krieg und militärische Operationen, nationale oder lokale Notsituationen, Handlungen oder Fahrlässigkeit der Regierung, Import-, Export- oder Transitverbote, wirtschaftliche Streitigkeiten jeglicher Art, Streiks oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, Einstürze, Störungen von Verkehrs- oder Stromnetzen, das reduzierte oder Nicht-Funktionieren von Netzen, Systemen oder Geräten Dritter sowie jede Fahrlässigkeit einer Person oder Einrichtung, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von ChargePoint steht.
Mobile Bezahlseite ist die von ChargePoint über das Internet bereitgestellte Website zur Durchführung und bargeldlosen Bezahlung eines Ladevorgangs an einer mit be.ENERGISED bewirtschafteten Ladestation. Über diese Website werden Ihnen der am jeweiligen Ladepunkt geltende Tarif sowie ein Link zu diesen AGB angezeigt und Sie können einen Ladevorgang bezahlen und starten, so wie unter Punkt 5) dieser AGB beschrieben.
Verbraucher ist, wer einen Ladevorgang zum Aufladen eines Fahrzeuges durchführt, welches für private Zwecke genutzt wird.
Zahlungsterminal ist ein physischer Zahlungskartenleser oder ein physisches Gerät mit einer Kontaktlosfunktion, mit der Zahlungskarten (Kredit- oder Debitkarte) gelesen werden können. Dieses wird in Kombination mit be.ENERGISED betrieben, wobei ChargePoint als rechnungsstellende Partei auftritt. Das Zahlungsterminal kann in der Ladestation integriert sein oder sich als externes Zahlungsterminal in räumlicher Nähe der Ladestation befinden.

Vertragsgegenstand

Bei Durchführung eines Ladevorgangs an einer mit be.ENERGISED bewirtschafteten Ladestation kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und ChargePoint gemäß den Bestimmungen dieser AGB zustande. Sie erhalten daher nach Abschluss des Ladevorgangs eine Rechnung über den Ladevorgang ausschließlich von ChargePoint.
Gegenstand dieses Vertrages ist die Durchführung, bargeldlose Bezahlung und elektronische Abrechnung eines Ladevorgangs an einer mit be.ENERGISED bewirtschafteten Ladestation einschließlich der umsatzsteuerlichen Lieferung der geladenen Elektrizität.
Festgehalten wird, dass es sich bei diesem Vertrag um kein Dauerschuldverhältnis handelt. Das heißt, Sie schließen keinen auf Dauer angelegten Vertrag und kein Abo ab und verpflichten sich auch nicht zur Abnahme bestimmter Mindestmengen. Sie sind gegenüber ChargePoint ausschließlich zur vollständigen Bezahlung des von Ihnen durchgeführten Ladevorgangs gemäß den Bestimmungen dieser AGB verpflichtet. Dieser Vertrag endet automatisch durch den Abschluss und die vollständige Bezahlung des Ladevorgangs.
Nicht Gegenstand dieses Vertrages sind allfällige am Standort der Ladestation anfallende, zusätzliche Gebühren oder von Ihnen im Zuge der Durchführung des Ladevorgangs tatsächlich konsumierte Zusatz-, Neben- oder sonstige Leistungen Dritter. Siehe hierzu auch unter Punkt 7) dieser AGB.

Durchführung von Ladevorgängen über die Mobile Bezahlseite

An den mit be.ENERGISED bewirtschafteten Ladestationen ist pro Ladepunkt ein QR-Code-Aufkleber angebracht, der neben dem QR-Code auch das be.ENERGISED-Logo sowie die EVSE-ID des jeweiligen Ladepunktes beinhaltet.
Durch das Einlesen eines QR-Codes mit Ihrem Mobiltelefon gelangen Sie auf die Mobile Bezahlseite, über die Sie den am jeweiligen Ladepunkt geltenden Tarif einsehen und einen Ladevorgang bezahlen und dadurch starten können. Für das Einlesen eines QR-Codes benötigen Sie gegebenenfalls eine dafür geeignete App. Die Mobile Bezahlseite steht Ihnen in verschiedenen Sprachen zur Verfügung.
Auf der Mobilen Bezahlseite werden Ihnen zunächst der am jeweiligen Ladepunkt geltende Tarif sowie ein Link zu diesen AGB und der Datenschutzmitteilung zur Nutzung unserer Mobile Bezahlseite angezeigt. Damit ChargePoint die Ihnen gegenüber bestehenden Offenlegungs- und Informationspflichten gemäß Richtlinie 2000/31/EG und Richtlinie 2011/83/EU erfüllen kann und Ihnen die Rechnung für den von Ihnen durchgeführten Ladevorgang sowie diese AGB zukommen lassen kann, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse verpflichtend.
Nach Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Setzen zweier Häkchen, wodurch Sie einerseits die vorbehaltlose Zustimmung zu dem angezeigten Tarif und zu diesen AGB ausdrücklich erklären und andererseits Ihr ausdrückliches Verlangen gegenüber ChargePoint erklären, dass ChargePoint mit der Leistungserbringung bereits vor Ablauf der Frist zur Geltendmachung des Ihnen als Verbraucher zustehenden Widerrufsrechts beginnen soll, gelangen Sie durch Klicken auf die entsprechende Schaltfläche zur Auswahl der zur Verfügung stehenden Zahlungsanbieter.
Nach Auswahl Ihres gewünschten Zahlungsanbieters und anschließendem Ausfüllen aller angezeigten Felder klicken Sie auf die Schaltfläche „Bezahlen“; der Ladevorgang startet nach Abschuss des Bezahlvorgangs automatisch, sofern das Auto mit der Ladestation verbunden ist.
Durch Klicken auf Stopp bzw. durch Trennen des Autos vom Ladepunkt endet der Ladevorgang und es wird Ihnen im Anschluss eine Rechnung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zugestellt.

Durchführung von Ladevorgängen über ein Zahlungsterminal

Ist in der Ladestation oder in räumlicher Nähe der Ladestation ein Zahlungsterminal verbaut, kann die Zahlung durch Nutzung einer gängigen Kredit- oder Debitkarte erfolgen. Eine Zahlung mit einer Girokarte ohne Co-Badge, ist nicht möglich. Sie können am Zahlungsterminal den gewünschten Ladepunkt auswählen und den am jeweiligen Ladepunkt geltenden Tarif einsehen. Durch das Starten eines Ladevorgangs über das Zahlungsterminal erklären Sie einerseits die vorbehaltlose Zustimmung zu dem angezeigten Tarif und zu diesen AGB und andererseits erklären Sie Ihr ausdrückliches Verlangen gegenüber ChargePoint, dass ChargePoint mit der Leistungserbringung bereits vor Ablauf der Frist zur Geltendmachung des Ihnen als Verbraucher zustehenden Widerrufsrechts beginnen soll. Durch Beenden des Ladevorgangs über das Zahlungsterminal oder an Ihrem Fahrzeug endet der Ladevorgang. Eine Rechnung können Sie durch das Scannen der Rechnungs-QR Codes auf dem Zahlungsterminal erhalten.

Angebot und Annahme

Die durch ChargePoint über die Mobile Bezahlseite oder das Zahlungsterminal bereitgestellten Informationen stellen noch kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern Sie geben durch Klicken auf die Schaltfläche „Bezahlen“/"Starten" ihrerseits ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Die Annahme durch ChargePoint erfolgt konkludent durch den Start des Ladevorgangs, wodurch der Vertrag zwischen Ihnen und ChargePoint zustande kommt.

Tarife und Zusatzkosten

Der auf der Mobilen Bezahlseite angezeigte Tarif kann entweder aus einem Preis pro Kilowattstunde (kWh), aus einem Preis pro Minute bzw. pro definierter Zeitspanne, aus einem Pauschalpreis pro Ladevorgang oder aus einer Kombination daraus bestehen. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich alle Preise stets inklusive der am Standort der Ladestation geltenden Umsatzsteuer und in der am Standort der Ladestation geltenden Landeswährung.
Festgehalten wird, dass im Fall eines Tarifes, der (zumindest teilweise) aus einem Preis pro kWh oder aus einem Preis pro Minute besteht, die tatsächlichen Gesamtkosten des Ladevorgangs nicht im Voraus berechnet und angezeigt werden können, da diese von der tatsächlich geladenen Energiemenge bzw. von der tatsächlichen Dauer des Ladevorgangs abhängen. Durch Zustimmung zu diesen AGB erklären Sie sich hiermit ausdrücklich einverstanden.
Festgehalten wird weiters, dass allfällige am Standort der Ladestation anfallende zusätzliche Gebühren oder Entgelte für von Ihnen im Zuge der Durchführung des Ladevorgangs tatsächlich konsumierte Zusatz-, Neben- oder sonstige Leistungen Dritter nicht in dem auf der Mobilen Bezahlseite angezeigten Tarif enthalten sind. Etwaige Zusatzkosten können insbesondere für die Internetnutzung im Zusammenhang mit dem Zugriff auf die Mobile Bezahlseite gegenüber Ihrem Mobilfunkanbieter sowie für das Parken Ihres Fahrzeuges während des Ladevorgangs gegenüber Liegenschaftseigentümern oder Parkraumbewirtschaftern am Standort der Ladestation anfallen. ChargePoint hat auf das Entstehen und die Höhe derartiger Zusatzkosten keinen Einfluss. Sie sind ausschließlich selbst dafür verantwortlich, sich über allfällige Zusatzkosten zu informieren und diese an die jeweils vorschreibenden Stellen zu zahlen. Durch Zustimmung zu diesen AGB erklären Sie sich hiermit ausdrücklich einverstanden.

Zahlungsanbieter, Zahlungsabwicklung und Zahlungsreservierung

Es werden ausschließlich die auf der Mobilen Bezahlseite bzw. Zahlungsterminal zur Auswahl stehenden Zahlungsanbieter bzw. bargeldlosen Zahlungsmittel akzeptiert. Im Zusammenhang mit der Zahlungsabwicklung können allfällige zusätzliche Bedingungen Ihres Zahlungsanbieters zur Anwendung gelangen, auf die ChargePoint keinen Einfluss hat.
Je nach Zahlungsanbieter wird ChargePoint auf Ihrem Zahlungsmittel den Betrag von bis zu EUR 80,00 oder einen äquivalenten Betrag in der am Standort der Ladestation geltenden Landeswährung entweder auf Ihrem Zahlungsmittel reservieren oder zur Sicherstellung abbuchen. Sie sind dafür verantwortlich, dass das von Ihnen angegebene Zahlungsmittel gültig und nicht gesperrt ist und über eine hinreichende Deckung verfügt.
Für den Fall, dass die tatsächlichen Gesamtkosten des Ladevorgangs geringer sind als der auf Ihrem Zahlungsmittel reservierte oder zur Sicherstellung abgebuchte Betrag, wird der Differenzbetrag unmittelbar nach erfolgreichem Abschluss des Ladevorgangs, längstens jedoch binnen dreißig (30) Kalendertagen, wieder auf Ihrem Zahlungsmittel freigegeben oder zurückgebucht. Für den Fall, dass die tatsächlichen Gesamtkosten des Ladevorgangs den auf Ihrem Zahlungsmittel reservierten oder zur Sicherstellung abgebuchten Betrag übersteigen, ist der übersteigende Betrag sofort nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig.
Ladevorgänge in der Dauer von weniger als zwei (2) Minuten oder über weniger als 0,1 kWh gelten als fehlerhaft und werden daher nicht verrechnet. In diesem Fall wird der gesamte auf Ihrem Zahlungsmittel reservierte oder zur Sicherstellung abgebuchte Betrag umgehend, längstens jedoch binnen dreißig (30) Kalendertagen, wieder auf Ihrem Zahlungsmittel freigegeben oder zurückgebucht.

Abrechnung, Bezahlung, Zahlungsverzug und Reklamationen

Nach erfolgreichem Abschluss des Ladevorgangs erhalten Sie eine Rechnung über die tatsächlichen Gesamtkosten des Ladevorgangs von ChargePoint. Rechnungen werden ausschließlich elektronisch an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse übermittelt oder steht ihnen im Falle der Nutzung eines Zahlungsterminals zum Download über die mittels QR-Code bereitgestellte Website zur Verfügung. Es gilt daher die widerlegliche Vermutung, dass das Rechnungsdatum dem Datum der Zustellung entspricht. Durch Zustimmung zu diesen AGB erklären Sie sich hiermit ausdrücklich einverstanden.
Sie sind gegenüber ChargePoint zur vollständigen Bezahlung des von Ihnen durchgeführten Ladevorgangs gemäß den Bestimmungen dieser AGB verpflichtet. Sollte Ihr Zahlungsmittel ungültig oder gesperrt sein oder eine Unterdeckung aufweisen oder sollten Sie oder Ihr Zahlungsanbieter einen Bezahlvorgang im Nachhinein stornieren, so steht ChargePoint ein Ausgleichsanspruch auf Zahlung der tatsächlichen Gesamtkosten des Ladevorgangs laut Rechnung zuzüglich tatsächlich angefallener Bankspesen zu. Das Rechnungsdatum entspricht in diesen Fällen dem Fälligkeitsdatum und ChargePoint ist daher berechtigt, Ihnen Verzugszinsen von 4% p.a. ab Rechnungsdatum zu verrechnen.
Sofern die Ladestation dies unterstützt, können Sie über den Link https://ladevorgang.download/ unter Angabe der Rechnungsnummer und des Ladevorgangsdatums die signierten Messdaten zu Ihrem Ladevorgang abrufen, um diese in der Folge z.B. mit Hilfe einer Transparenzsoftware auf ihre Korrektheit überprüfen zu können.

Ihre sonstigen Pflichten

Sie sind verpflichtet, alle Angaben auf der Mobilen Bezahlseite wahrheitsgemäß und vollständig zu machen und nehmen zur Kenntnis, dass die von Ihnen gemachten Angaben nach Abschluss des Ladevorgangs von ChargePoint auf der Rechnung nicht mehr korrigiert werden können. Sollten die von Ihnen gemachten Angaben falsch oder unvollständig sein, können wir Ihnen unter Umständen die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen und die Rechnung für den von Ihnen durchgeführten Ladevorgang nicht übermitteln. In diesen Fällen verzichten Sie ausdrücklich auf die nachvertragliche Zurverfügungstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Informationen auf einem dauerhaften Datenträger sowie auf die Übermittlung der Rechnung für den von Ihnen durchgeführten Ladevorgang. Ihre Verpflichtung zur vollständigen Bezahlung des von Ihnen durchgeführten Ladevorgangs gemäß den Bestimmungen dieser AGB bleibt hiervon unberührt.
Es obliegt Ihrer alleinigen Verantwortung, für den Ladevorgang eine Ladestation bzw. einen Ladepunkt mit dem für Ihr Fahrzeug passenden Steckerformat zu wählen. Nicht alle Ladestationen bzw. Ladepunkte sind mit allen Fahrzeugen kompatibel.
Eine defekte oder offensichtlich beschädigte Ladestation darf nicht verwendet werden. Dies kann zu Schäden an Ihrem Fahrzeug oder zu Personenschäden führen. Dasselbe gilt, wenn die Ladestation eine Fehlermeldung anzeigt. Beschädigungen oder Fehlermeldungen sind dem Ladestationsbetreiber oder seinem allenfalls anwesenden Personal umgehend anzuzeigen.
Ladestationen sind stets sorgfältig und schonend sowie gemäß den allenfalls am Standort der Ladestation zur Verfügung gestellten Bedienungshinweisen oder gemäß den Anweisungen des allenfalls anwesenden Personals des Ladestationsbetreibers zu verwenden und jede Beschädigung, insbesondere durch unsachgemäße Bedienung oder Verwendung inkompatibler Steckerformate, ist zu vermeiden.
Sie sind weiters verpflichtet, sich über allfällige am Standort der Ladestation geltende, zusätzliche Vorschriften, insbesondere Bedienungshinweise, Straßenverkehrs- und Parkordnungen sowie Haus- oder Garagenordnungen, zu informieren und diese einzuhalten.
Vorbehaltlich allfälliger am Standort der Ladestation geltender, anderslautender Vorschriften haben Sie nach Abschluss des Ladevorgangs Ihr Auto umgehend von der Ladestation zu entfernen, um die dazugehörige Parkfläche für Dritte wieder freizugeben.

Gewährleistungs- und Haftungsbeschränkungen

ChargePoint verpflichtet die Ladestationsbetreiber vertraglich zur Wartung und Instandsetzung der mit be.ENERGISED bewirtschafteten Ladestationen sowie zur Sicherstellung des gefahrlosen Zutritts und der sicheren Verwendung dieser Ladestationen.
ChargePoint übernimmt jedoch keine Gewähr und haftet nicht für die jederzeitige und ununterbrochene Verfügbarkeit oder Funktionstüchtigkeit einzelner Ladestationen. Dies gilt insbesondere für die Durchführung notwendiger Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten sowie für außerhalb der Sphäre oder Kontrolle von ChargePoint liegende Störungen, Ausfälle oder Schäden der Ladestation oder der Netze, Behinderungen der Zufahrt zur Ladestation oder Ereignisse Höherer Gewalt.
ChargePoint übernimmt jedoch keine Gewähr und haftet nicht für eine bestimmte Ladeleistung einzelner Ladestationen bzw. einzelner Ladepunkte. Insbesondere bei gleichzeitiger Verwendung mehrerer Ladepunkte einer Ladestation durch mehrere Fahrzeuge kann es aus technischen Gründen zu einer Reduktion der Ladeleistung des einzelnen Ladepunktes kommen. Zudem ist ChargePoint berechtigt, die Ladeleistung einzelner Ladestationen bzw. einzelner Ladepunkte entsprechend der aktuell zur Verfügung stehenden Gesamtleistung des Netzanschlusses anzupassen oder gänzlich auszusetzen.
Vorbehaltlich des Vorstehenden gelten gegenüber Verbrauchern die allgemeinen gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen in Bezug auf die korrekte Abrechnung des Ladevorgangs.
Im Übrigen ist die Haftung von ChargePoint für Schäden resultierend aus leichtem Verschulden ausgeschlossen. Die vorstehend genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden. Überdies gelten gegenüber Verbrauchern die vorstehend genannten Haftungsbeschränkungen nicht für Schäden resultierend aus einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Soweit die Haftung von ChargePoint nach den vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für deren Geschäftsführer, leitende Angestellte, (freie) Dienstnehmer, Vertreter und sonstige Erfüllungsgehilfen.

Widerrufsrecht von Verbrauchern bei Nutzung der Mobilen Bezahlseite

Wenn Sie Verbraucher sind, haben Sie das Recht, von Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen binnen vierzehn (14) Kalendertagen ab dem Datum des Vertragsschlusses ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Zur Ausübung Ihres Widerrufsrechts müssen Sie ChargePoint Ihren Entschluss, den mit ChargePoint geschlossenen Vertrag zu widerrufen, mittels einer eindeutigen Erklärung mitteilen. Hierfür können Sie das in Beilage A dieser AGB enthaltene Widerrufsformular verwenden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Wenn Sie den Vertrag widerrufen, hat Ihnen ChargePoint alle bereits von Ihnen erhaltenen Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag, an dem die Erklärung Ihres Widerrufs bei ChargePoint eingelangt ist, zurückzuzahlen, wobei ChargePoint für die Rückzahlung dasselbe Zahlungsmittel verwendet, dessen Sie sich für die Zahlungsabwicklung bedient haben. Es gelten jedoch die nachfolgend genannten Ausnahmen:

  • Gilt der Ladevorgang nach dem Recht des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, als Dienstleistung oder als nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge zum Verkauf angebotene Lieferung von Elektrizität, dann erklären Sie durch das Setzen des entsprechenden Häkchens auf der Mobilen Bezahlseite Ihr ausdrückliches Verlangen, dass ChargePoint bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnen soll, und bestätigen, dass Ihnen für die von Ihnen tatsächlich konsumierten Leistungen (Durchführung des Ladevorgangs einschließlich der Lieferung von Elektrizität bis zum erfolgreichen Abschluss des Ladevorgangs) kein Widerrufsrecht zusteht und ChargePoint Anspruch auf Bezahlung der Ihnen tatsächlich erbrachten Leistung hat (Artikel 14 Abs. 3 Richtlinie 2011/83/EU).
  • Gilt der Ladevorgang nach dem Recht des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, als Dienstleistung, steht Ihnen darüber hinaus kein Rücktrittsrecht zu, wenn ChargePoint aufgrund Ihres ausdrücklichen Verlangens gemäß vorstehendem Absatz noch vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung begonnen und diese vollständig erbracht hat, das heißt nach erfolgreichem Abschluss des Ladevorgangs (Artikel 16 lit. a Richtlinie 2011/83/EU).
  • Gilt der Ladevorgang nach dem Recht des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, als in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge zum Verkauf angebotene Lieferung von Elektrizität (Ware), steht Ihnen kein Rücktrittsrecht zu (Artikel 2 Z. 3 und Artikel 16 lit. f Richtlinie 2011/83/EU).

Online-Streitbeilegung für Verbraucher

Wenn Sie Verbraucher sind, haben Sie die Möglichkeit, Beschwerden an die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission zu richten. Diese ist unter nachfolgendem Link abrufbar: https://ec.europa.eu/odr. Die Online-Streitbeilegungsplattform kann genutzt werden, um allfällige Streitigkeiten aus einem mit ChargePoint geschlossenen Vertrag außergerichtlich beizulegen. ChargePoint ist zu einer Teilnahme an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren nicht verpflichtet.
Sie können Ihre Anregungen oder Beschwerden auch direkt an ChargePoint richten. Senden Sie hierzu eine E-Mail an [email protected] oder kontaktieren Sie ChargePoint unter Verwendung des unter https://support.has-to-be.com/hc/de/requests/new bereitgestellten Kontaktformulars.

Datenschutz

ChargePoint verarbeitet die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten (E-Mail-Adresse und allfällige weitere von Ihnen gemachte Angaben) ausschließlich zum Zweck der Erfüllung dieses Vertrages, das heißt zur Durchführung und Abwicklung der bargeldlosen Bezahlung und elektronischen Abrechnung eines Ladevorgangs an einer mit be.ENERGISED bewirtschafteten Ladestation. ChargePoint wird Ihre personenbezogenen Daten nicht zu anderen als den genannten Zwecken verwenden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch ChargePoint erfolgt auf der Grundlage der jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere gemäß DSGVO .
Die detaillierten datenschutzrechtlichen Informationen (Datenschutzmitteilung) gemäß Artikel 13 ff. DSGVO finden Sie in der Datenschutzmitteilung zur Nutzung unserer Mobilen Bezahlseite (Beilage B).

Anwendbares Recht

Diese AGB unterliegen österreichischem materiellem Recht unter Ausschluss aller Verweisungsnormen sowie von UN-Kaufrecht. Wenn Sie Verbraucher sind, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, eingeschränkt werden.

Gerichtsstand

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesen AGB ist das dem Streitwert nach zuständige Gericht am Sitz von ChargePoint. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Mitteilungen

Mitteilungen müssen Sie entweder schriftlich an die in Punkt 2) dieser AGB genannte Adresse richten oder unter Verwendung des unter https://support.has-to-be.com/hc/de/requests/new bereitgestellten Kontaktformulars einreichen. Schriftliche Mitteilungen gelten als fristgerecht abgesandt, wenn diese vor Ablauf der jeweiligen Frist zur Post gegeben werden (Datum des Poststempels); für über das Kontaktformular eingereichte Mitteilungen gilt der Zeitpunkt des Absendens des Kontaktformulars.

Zurverfügungstellung und Änderungen dieser AGB

Auf der Mobilen Bezahlseite ist die jeweils aktuelle Version dieser AGB hinterlegt, welche Ihnen nach erfolgreichem Abschluss des Ladevorgangs an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse übermittelt wird. Darüber hinaus erhalten Sie über unsere Website https://www.chargepoint.com/ jederzeit Zugriff auf diese und ältere Versionen dieser AGB.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gegenüber Verbrauchern gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung die gesetzliche Regelung.

 

Version: März 2024


Beilage A

Beilage B


1 Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt (E-Commerce-RL).

2 Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher, zur Abänderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates und der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 85/577/EWG des Rates und der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Verbraucherrechte-RL).

3 Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG, ABl L 119, 04.05.2016, S 1, zuletzt berichtigt durch ABl L 127, 23.05.2018, S 2 (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO).