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Im neuen Bundesförderprogramm der KfW-Bank für Kommunen und Unternehmen richtet sich der Fokus auf Ladeinfrastruktur an Stellplätzen, die nicht öffentlich zugänglich sind und durch Firmen­fahrzeuge sowie Privat­fahrzeuge der Beschäftigten genutzt wird.


Was wird gefördert?

  • 900€ Zuschuss pro Ladepunkt bzw. 70% der Kosten (maximal 45.000 Euro pro Projekt)
  • Förderfähig sind:
    • Der Kaufpreis nicht öffentlich zugänglicher Ladestationen; 
    • Die Installationsarbeiten, der Netzanschluss und Erdarbeiten; 
    • Die Kosten eines Energiemanagement-Systems zur Steuerung der Ladestation. 
  • Unsere ChargePoint Ladestationen CP4100 und CP4300 sind förderfähig, sowie die Alfen Eve Single ProLine/ Double ProLine.

Wer ist antragsberechtigt?

  • Unternehmen und kommunale Unternehmen
  • Freiberuflich Tätige
  • Gemeinnützige Organisationen

Voraussetzungen für die Förderung?

  • Die Ladepunkte müssen mindestens sechs Jahre lang betrieben werden.
  • Der Strom muss zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen; der Nachweis darüber ist nur auf Forderung der KfW vorzulegen. 
  • Die Ladepunkte dürfen eine maximale Ladeleistung von 22kW haben.

Wichtige Hinweise:

  • Die Auszahlung erfolgt nach Antragsbestätigung und Einreichen der Rechnungen. 
  • Das Förderprogramm ist ein Windhundverfahren. 
  • Alle Details finden Sie auf der Seite der KfW-Bank und dieser Richtlinie des BMVI. 


Wie geht’s jetzt weiter?

Gerne helfen wir Ihnen als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber bei der Antragstellung und den entsprechenden Verträgen. Füllen Sie unser Kontaktformular aus und einer unserer Experten setzt sich mit Ihnen in Verbindung.

Auf Wunsch erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot für Ihre spezifischen Bedürfnisse.